Neustadt an der Donau (amtlich Neustadt a.d.Donau) ist eine Stadt an der Westgrenze des niederbayerischen Landkreises Kelheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93333
Vorwahlen
09445, 09444, 08402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
2. Landratsamt Kelheim, Jahnstraße 29, 93309 Kelheim
3. Einwohnermeldeamt Neustadt an der Donau, Hauptstraße 1, 93333 Neustadt an der Donau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt, veröffentlicht am 22.01.2025.
- Der Bebauungsplan vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 im Rathaus, Zimmer 22, öffentlich aus.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd, Inkrafttreten am 13.02.2023.
- Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Am Oberfeld II im Ortsteil Irnsing, Inkrafttreten nach Bekanntmachung.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.